Unterweisungen an der Tankstelle: Pflichten nach ArbSchG und DGUV

Unterweisungen sind keine Formalie, sondern eine Pflicht mit Nachweischarakter – und an der Tankstelle wegen des Gefahrstoffumgangs besonders relevant.

Stand: August 2026 · Autor: Marvin Harst

Das Wichtigste in Kürze

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert das. Die Dokumentation ist Sache des Unternehmers – ohne Nachweis gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.

Wer unterwiesen werden muss – und wann

Die Unterweisungspflicht trifft alle Beschäftigten, ausdrücklich auch Aushilfen, Minijobber, Auszubildende und Leiharbeitskräfte. Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich, und zusätzlich anlassbezogen: bei Änderung des Aufgabenbereichs, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren, nach einem Unfall oder Beinaheunfall und wenn sich Vorschriften ändern. Für Jugendliche gilt eine halbjährliche Unterweisungspflicht.

Welche Themen an der Tankstelle dazugehören

Die Dokumentation ist der eigentliche Knackpunkt

Die Pflicht zur Dokumentation liegt beim Unternehmer. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder erscheint die Aufsichtsbehörde, ist der Nachweis das Erste, wonach gefragt wird. Ein Nachweis sollte Datum, Namen der unterwiesenen Personen, Inhalte beziehungsweise Themen, den Namen der unterweisenden Person und die Bestätigung der Teilnehmenden enthalten.

Das übliche Verfahren – eine Unterschriftenliste, die herumgereicht und anschließend abgeheftet wird – hat zwei Schwächen: Es belegt eine Anwesenheit, nicht das Verstehen, und es fällt in dem Moment auseinander, in dem jemand fehlt und die Unterweisung nachgeholt werden muss. Genau diese Nachzügler gehen in der Praxis am häufigsten unter.

Warum das an der Tankstelle besonders schwierig ist

Schichtbetrieb bedeutet: Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem alle da sind. Eine Präsenzunterweisung erreicht immer nur einen Teil des Teams, der Rest wird vertröstet – und bei hoher Fluktuation im Aushilfsbereich beginnt die Nachverfolgung ständig von vorn. Deshalb ist gerade hier eine Lösung sinnvoll, bei der jede Person die Unterweisung zeitversetzt in ihrer Schicht durchlaufen kann.

Digitale Unterweisung mit Nachweis

In Schichtly legt die Betriebsleitung Unterweisungen mit Titel, Inhalt und optionalen Anhängen selbst an. Die Beschäftigten lesen sie abschnittsweise, bestätigen jeden Abschnitt einzeln und schließen mit digitaler Unterschrift ab. Die Fortschrittsübersicht zeigt jederzeit, wer noch offen ist – damit erledigt sich die Nachverfolgung von selbst. Alle Bestätigungen lassen sich als CSV exportieren. Näheres in der Anleitung zum Modul Unterweisungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Zusätzlich anlassbezogen bei neuen Aufgaben, neuen Arbeitsmitteln, nach Unfällen oder bei geänderten Vorschriften. Für Jugendliche gilt eine halbjährliche Pflicht.

Müssen auch Minijobber und Aushilfen unterwiesen werden?

Ja. Die Unterweisungspflicht gilt für alle Beschäftigten unabhängig vom Umfang der Tätigkeit, ausdrücklich auch für Aushilfen, Auszubildende und Leiharbeitskräfte.

Was muss ein Unterweisungsnachweis enthalten?

Datum, die Namen der unterwiesenen Personen, die behandelten Inhalte, den Namen der unterweisenden Person und die Bestätigung der Teilnehmenden.

Ist eine digitale Unterweisung zulässig?

Ja, sofern Inhalt und Verständnis sichergestellt sind und der Nachweis geführt wird. Digitale Lösungen haben den Vorteil, dass sich im Schichtbetrieb auch zeitversetzt alle erreichen lassen und offene Fälle sichtbar bleiben.

Was passiert ohne Unterweisungsnachweis?

Kommt es zu einem Unfall oder einer behördlichen Prüfung, gilt eine nicht dokumentierte Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt. Das kann haftungs- und bußgeldrelevant werden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand von August 2026 allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Betrieb kann anderes gelten – im Zweifel Steuerberatung, Fachanwalt oder die zuständige Behörde fragen.

← Zurück zum Ratgeber

Papier gegen Überblick tauschen.

Kostenlose Demo mit sofortigen Zugangsdaten per E-Mail – oder sprechen Sie direkt mit dem Team.